Produktinformationen
Feuerschutztüren
Feuerschutztüren
Eine Feuerschutztür hat die Aufgabe, eine Öffnung in einer feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wand gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.
Feuerschutztüren sind nicht automatisch Rauchschutztüren nach DIN 18095. Die Anforderungen an Feuerschutztüren sind in der DIN 4102 geregelt. Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offengehalten werden.
Bei Feuerschutztüren unterscheidet man zwischen folgenden Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120. Das "T" steht in diesem zusammenhang für "Tür" und die jeweilige Zahl dahinter beschreibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten. In Deutschland werden überwiegend T30 und T90 Türen eingesetzt.
Baulicher Brandschutz ist Sache der Bundesländer. Wo welche Türen eingesetzt werden, regelt die Musterbauordnung (MBO), aus der sich dann die jeweilige Landesbauordnung (LBO) ableiten lässt. Deshalb können Brandschutzbestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich spezifiziert sein.
Anforderungen im Überblick
Brandschutztüren nach DIN 4102 müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- selbstschließend durch Türschließer
- Offenhaltung nur mit zugelassener Feststelleinrichtung, die über Rauchmelder im Brandfall automatisch schließen. Rastfeststellungen oder Offenhaltungen mit Keilen sind nicht erlaubt.
- Dauerfunktionsfähigkeit über einen langen Zeitraum (die an Prüftüren durch eine Dauerfunktionsprüfung von 200.000 Öffnungszyklen, Standflügel von 100.000 Öffnungszyklen nachzuweisen ist).
- Tür, Zarge, Türbeschläge und Türschließer bilden eine Einheit. Eine Brandschutztür darf nur als funktionstüchtiges Element vertrieben werden. Die Verwendungsfähigkeit der Beschläge muss den Auflagen vom „Brandschutz“ entsprechen.
Brandschutztüren werden auch oft in Kombination mit Rauchschutzanforderungen eingesetzt. In diesem Fall sind die Rauchschutzanforderungen zusätzlich zu beachten.
Nachweispflicht
Brandschutztüren gelten als nicht geregeltes Bauprodukt der Tabelle A Teil 2 (siehe Kapitel 2 in diesem Handbuch).
Die Eignung kann entweder mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, oder mit einer Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen werden.
Als Nachweis gilt ein Kennzeichnungsschild, welches im Türfalz angebracht ist und die allgem. bauaufsichtliche Zulassung.
Der Hersteller muss sich von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle fremdüberwachen lassen. Die Fremdüberwachung setzt eine dokumentierte Eigenüberwachung vorraus. So wird sichergestellt, dass die Brandschutztüren unter Einhaltung der Zulassungsbestimmungen produziert werden.
Mit einer Übereinstimmungsbestätigung belegen wir als Hersteller die prüfungskonforme Herstellung der Elemente. Diese Übereinstimmungsbestätigung ist dem Betreiber zu übergeben.
Die Montage der Elemente muss sorgfältig anhand der zugehörigen Montageanleitung erfolgen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung bei einer akkreditierten Prüfanstalt, kann mit dem Prüfnachweis ein Antrag beim dt. Institut für Bautechnik (DiBt) auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gestellt werden. Nach Erteilung der Zulassung kann der Hersteller die Türelemente als zugelassene Brandschutztüren bezeichnen.
Zustimmung im Einzelfall
Für Produkte, die selbst durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nicht abgedeckt sind, kann eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. Dies geschieht mit Hilfe eines Gutachtens, welches bei einer Materialprüfanstalt speziell für diesen Einzelfall erstellt wird. Dieses Gutachten kann dann bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, mit der Bitte um "Zustimmung im Einzelfall" eingereicht werden.
Wenn Gefahren nicht zu erwarten sind, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde erklären, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.
Eine Erfolgsaussicht kann im Vorfeld nicht zugesichert werden, da dies von vielen Faktoren abhängig ist. Je nach Umfang und Inhalt der Anträge ist bis zur Entscheidung der Oberen Bauaufsicht mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Brandschutz in Europa CE über EN 16034
Der europäische Binnenmarkt erforderte auch eine Harmonisierung der Normen und bautechnischen Regeln. Die baurechtlichen Grundlagen werden an die neuen Bedingungen schrittweise angepasst.
Die nationalen deutschen DIN Normen DIN 4102 und DIN 18095 werden in Zukunft ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäische Produktnorm EN 16034 abgelöst.
Umfassende Informationen finden Sie im Kapitel 2.1.7


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