Produktinformationen
P - P - P
Panikfunktion einwärts / auswärts
Panikfunktion "auswärts" ist der Standard. Das bedeutet das die Fluchtrichtung die Bandgegenseite ist. Die Tür kann also in Fluchtrichtung aufgestoßen werden.
Als Panik "einwärts" bezeichnet man eine Umkehrung der Fluchtrichtung. Das bedeutet, dass die Fluchtrichtung die Bandseite ist. Die Tür muss also in Fluchtrichtung aufgezogen werden. Das ist eine ungünstige Situation und bedarf in jedem Fall der Zustimmung der zuständigen Baubehörde. Panik "einwärts" sollte nur in untergeordneten Räumen angewand werden, in denen davon auszugehen ist, das keine klassische Paniksituation mit mehreren Personen entsteht, die gleichzeitig die Tür öffnen wollen.
Panik nach DIN EN 1125
Als Panikfunktion nach DIN EN 1125 bezeichnet man eine Paniktür, bzw. einen Panikverschluss. Dieser Verschluß ist bestimmt für Gebäude, die öffentlichem Publikumsverkehr unterliegen, und deren Besucher die Funktion dieser Fluchttür nicht kennen. Es muss gewährleistet sein, dass die Besucher im Notfall die Tür ohne Einweisung betätigen können. Als Beschlagselemente sind Stangengriffe, oder Druckstangen, die über die gesamte Türbreite gehen, vorgeschrieben. Diese Beschläge werden ausschließlich in Fluchtrichtung auf der Bandgegenseite montiert.
Panik nach DIN EN 179
Als Panikfunktion nach DIN EN 179 bezeichnet man eine Notausgangstür, bzw. einen Notausgangsverschluss. Dieser Verschluß ist bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen, und deren Besucher die Funktion dieser Fluchttür kennen. Als Beschlagselemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben. Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. (U-Form Drücker)
PEFC - Anforderung
PEFC ist ein internationales Waldzertifizierungssystem mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Grundvoraussetzung für die Zertifizierung sind die Einhaltung von PEFC Standards die von den Waldbesitzern eingehalten werden müssen. Es geht dabei um Produktkettenzertifizierung die den Weg vom Wald bis zum Verbraucher beschreibt. Das PEFC-Logo darf nur auf dem Produkt erscheinen wenn mind. 70% den enthaltenen Holzes PEFC zertifiziert ist. Der nicht zertifizierte Anteil darf aber auf keinen Fall aus illegalen Einschlag oder aus Gebieten mit Menschenrechtsverletzungen stammen.
In der Organisation bilden die Waldbesitzer das maßgebende Gremium.
Reinaerdt ist in der Lage, die Anforderungen der PEFC - Kriterien zu erfüllen. Die Anforderungen müssem jedoch im Vorfeld bekannt sein.
Download
Dieses Kapitel als PDF downloaden
(Da die PDF individuell erstellt wird kann es ein paar Sekunden dauern bis sie angezeigt wird.)